myPOS blog Ratschläge

Umgang mit IBAN-Diskriminierung

Mit dem Ziel, die Zahlungssysteme und die finanzielle Landschaft Europas zu vereinheitlichen, wurden eine Reihe von Verordnungen und Gesetzen auf EU- und staatlicher Ebene eingeführt, um Zahlungen zu standardisieren und Millionen von Menschen im EWR und in den EFTA-Staaten den Zugang zu ermöglichen.

Mitunter kann es jedoch schwierig sein, diese Zahlungslandschaft mit ihrer komplexen Terminologie, schwer zu verstehender, juristischer Fachsprache und mangelnder Klarheit erfolgreich zu navigieren.

Daher ist es wichtig, dass Sie sich im Klaren sind, welche Rechte Sie haben und was Sie tun können, wenn gegen diese verstoßen wird.

In diesem Blog-Eintrag befassen wir uns mit dem Problem der IBAN-Diskriminierung und damit, was Sie tun können, wenn Sie von dieser betroffen sind. 

Beschäftigen wir uns zunächst jedoch näher mit der Frage, was eine IBAN eigentlich ist. 

Was ist eine IBAN?

Die Abkürzung „IBAN“ steht für „International Bank Account Number“ (internationale Bankkontonummer).

Eine IBAN besteht aus 34 alphanumerischen Zeichen, die als eindeutige Kennung eines einzelnen Kontos bei einem spezifischen Finanzinstitut in einem konkreten Land dienen.

In der Theorie werden dadurch alle Konten im SEPA-Raum „erreichbar“, zumindest für Zahlungsdienstleister in den Mitgliedsstaaten.

Die IBAN setzt sich wie folgt zusammen:

  • Zeichen 1 bis 2: Ländercode 
  • 3 bis 4: Zwei Prüfzeichen 
  • 5 bis 12: Inländische Bankleitzahl 
  • 13 bis 22: Kontonummer (oder Routing-Information)

Was ist der SEPA?

Es ergäbe keinen Sinn, uns mit der IBAN-Diskriminierung zu befassen, ohne dabei auch den SEPA ins Gespräch zu bringen.

Was genau ist der SEPA?

„SEPA“ steht für „Single Euro Payments Area“ oder „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrraum“. Dieser besteht mit Stand zum Juli 2020 aus den Mitgliedern der Europäischen Union, den vier Mitgliedstaaten, den vier Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz[1]), Andorra, der Vatikanstadt, Monaco, San Marino und dem Vereinigten Königreich (bis zum 31. Dezember 2020, falls keine Vereinbarung erzielt wird) und somit aus 36 Mitgliedern.

Der SEPA wurde geschaffen, um einheitliche Verfahren und Standards für Zahlungstransaktionen in Euro im Europäischen Wirtschaftsraum einzuführen.

Im Grunde zwingt er die Zahlungsdienstleister, ihre Zahlungsprodukte zu harmonisieren und zu „synchronisieren“, damit sie für jeden anderen Teilnehmer im SEPA zugänglich sind.

Das SEPA-Zahlungsverfahren wurde ursprünglich im Jahr 2008 eingeführt, arbeitete aber zunächst parallel zu den nationalen Zahlungsverfahren. Zum 1. Februar 2014 wurde das SEPA-Verfahren in allen Ländern der Eurozone vollständig integriert. Seitdem werden 99 % der Euro-Überweisungen nach seinen Verfahren abgewickelt. 

Dadurch sollten sowohl Inlandszahlungen als auch grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU nach den gleichen Standards und Verfahren abgewickelt werden.


[1] Die Schweiz ist dem SEPA über ein bilaterales Abkommen mit der EU beigetreten, während die anderen EFTA-Länder über ihre EWR-Mitgliedschaften beigetreten sind.

Was ist IBAN-Diskriminierung?

Trotz der angestrebten Vereinheitlichung und Harmonisierung der Standards und Verfahren für Euro-Überweisungen durch die SEPA in der EU gab und gibt es immer wieder Fälle von IBAN-Diskriminierung.

Doch was genau bedeutet das?

Kurz gesagt liegt eine IBAN-Diskriminierung vor, wenn ein Unternehmen oder ein Institut innerhalb des SEPA-Raums eine IBAN, die von einem Zahlungsdienstleister mit Sitz in einem anderen SEPA-Mitgliedsland ausgegeben wurde, nicht akzeptiert und von Ihnen verlangt, eine IBAN einzugeben, die mit dem Ländercode eines bestimmten Staates beginnt (z. B. DE, FR usw.), oder von Ihnen verlangt, eine IBAN in einem inländischen Format einzugeben (z. B. eine 32-stellige Nummer).

Es handelt sich hierbei um einen Verstoß gegen Artikel 9 der SEPA-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 260/2012), der die unterschiedliche Behandlung von IBANs verbietet (indem er die Umstände des Herkunftslandes der IBAN irrelevant macht), sofern diese über das SEPA-Verfahren erreichbar sind.

Was kann ich bei IBAN-Diskriminierung tun?

Erfreulicherweise haben Sie Beschwerdemöglichkeiten, wenn Sie einer solchen Diskriminierung ausgesetzt sind, da die oben angesprochene SEPA-Verordnung unter der Finanzaufsicht verschiedener Finanzbehörden steht.

Es gibt mehrere Schritte, die Sie unternehmen können und sollten, wenn Sie Opfer der IBAN-Diskriminierung werden.

Hier einige Beispiele:

  • Zunächst sollten Sie das Unternehmen oder das Institut, das sich geweigert hat, Ihre Überweisung durchzuführen, darüber informieren, dass es gegen Artikel 9 der SEPA-Verordnung verstößt.
  • Wenn Sie keine Antwort erhalten, senden Sie eine formelle schriftliche Beschwerde.
  • Sollte der Verstoß andauern, wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder die zuständige Behörde in Ihrem Land.
  • Melden Sie es an myPOS, indem Sie uns eine E-Mail an
    [email protected] schicken

Um es Ihnen noch einfacher zu machen, haben wir einige Musterbriefe vorbereitet, die Sie verwenden können, wenn Sie Ihren Fall von IBAN-Diskriminierung mit dem entsprechenden Unternehmen und/oder der zuständigen Behörde besprechen.

Muster: Formelle Beschwerde an ein Unternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine in Euro denominierte myPOS-IBAN [hier Ihre IBAN-Nummer eingeben] ist ein gültiges Konto, das SEPA-Zahlungen unterstützt.

Am [Datum einfügen] habe ich versucht, eine Transaktion [mit dem oben genannten Konto durchzuführen/auf dem oben genannten Konto zu erhalten], die jedoch mit der Begründung abgelehnt wurde, dass [angegebene Begründung einfügen].

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass eine IBAN-Diskriminierung einen Verstoß gegen Artikel 9 der SEPA-Verordnung darstellt und ich Meldung erstatten werde, wenn Sie sich weigern, diese Verordnung einzuhalten.

Ich vertraue darauf, dass Sie die entsprechenden Schritte unternehmen und meine Daten in Ihren Systemen autorisieren, um Lastschriften und Überweisungen auf mein Konto zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Muster: Formelle Beschwerde an die zuständige Behörde

Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz meiner formellen schriftlichen Beschwerde an [Name des Unternehmens] vom [Datum], die diesem Schreiben beigefügt ist, weigert sich das Unternehmen weiterhin, Transaktionen auf meine in Euro denominierte IBAN durchzuführen.

Wie in meiner formellen Beschwerde an [Unternehmen] dargelegt, habe ich am [Datum einfügen] versucht, eine Transaktion mit der oben genannten IBAN zu [tätigen/erhalten], wurde aber mit der Begründung abgelehnt, dass [vom Unternehmen angegebene Begründung einfügen].

Eine solche Verweigerung stellt im Sinne von Artikel 9 der SEPA-Verordnung eine IBAN-Diskriminierung dar, und ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie entsprechend handeln und mir helfen würden, diese Angelegenheit zu klären.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Schlussfolgerung

Es gibt keinen Grund, weshalb Sie daran gehindert werden sollten, Zahlungen mit Ihrer IBAN innerhalb des SEPA-Raums zu tätigen oder zu empfangen, vorausgesetzt, diese ist in Euro denominiert. Alle von myPOS ausgestellten Euro-IBANs können über den SEPA erreicht werden.

Jede derartige Praxis gilt als IBAN-Diskriminierung und ist rechtswidrig.

Sollten Sie Opfer solcher Praktiken werden, ergreifen Sie die oben genannten Maßnahmen, um eine Lösung für dieses Problem zu finden.

Es ist wichtig, dass Sie sich Ihrer Rechte und der Ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen bewusst sind, damit Sie weder jetzt noch in der Zukunft Opfer einer solchen Diskriminierung werden. 

Ähnliche posts

Cookie

Wählen Sie Ihre Cookie-Einstellungen aus